Führerscheine

Klasse AM

Mindestalter: 16 Jahre. Enhält folgende Fahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder (bisher Klasse M)

  • maximale Geschwindigkeit 45 km/h
  • Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
  • Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor, bei denen der Motor bei Geschwindigkeiten über 25 km/h bis max. 45 km/h die Muskelkraft unterstützt

Dreirädrige Kleinkrafträder (bisher Klasse S)

  • maximale Geschwindigkeit 45 km/h
  • Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S)

  • maximale Geschwindigkeit 45 km/h
  • Hubraum bis 50 ccm oder maximal 4 kW bei Elektromotoren
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (im Falle von Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterien)

strich

Klasse A1

Mindestalter: 16 Jahre. Einschluss: Klasse AM. Enhält folgende Fahrzeuge:

Krafträder (auch mit Beiwagen) (bisher Klasse A1)

  • Hubraum bis 125 ccm
  • maximale Motorleistung 11 kW
  • maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)

  • Leistung maximal 15 kW und
  • Hubraum über 50 ccm oder
  • maximale Geschwindigkeit über 45 km/h

strich

Klasse A2

Mindestalter: 18 Jahre. Einschluss: Klasse A1, AM. Enhält folgende Fahrzeuge:

Krafträder (auch mit Beiwagen) (bisher Klasse A)

  • maximale Motorleistung 35 kW
  • maximales Leistungsgewicht 0,2 kW/kg

strich

Klasse A

Mindestalter: 24 Jahre bei Direktzugang, 20 Jahre bei Stufenzugang. Einschluss: Klasse A1, A2, AM.

Enhält folgende Fahrzeuge:

Krafträder (auch mit Beiwagen) (bisher Klasse A)

  • Hubraum über 50 ccm oder
  • maximale Geschwindigkeit über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Motorleistung über 15 kW und
  • Hubraum über 50 ccm oder
  • maximale Geschwindigkeit über 45 km/h

strich

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren. Einschluss: Klasse AM, L.

Enhält folgende Fahrzeuge:

Kraftfahrzeuge

  • zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg und maximal 8 Fahrgastplätze

und Kombinationen

  • mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750 kg oder
  • mit Anhängern mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

strich

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren. Einschluss: Klasse AM, L.

Enhält folgende Fahrzeuge:

Zugfahrzeug der Klasse B

  • in Kombination mit Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination zwischen 3.500 und 4.250 kg liegt

strich

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei Begleitetem Fahren. Einschluss: Klasse AM, L, B96.

Enhält folgende Fahrzeuge:

Zugfahrzeug der Klasse B

  • in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg